Informationen über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Akrida Capital GmbH (nachfolgend „AC“) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Als Beispiele sind zu nennen:
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen, wie Flüssen, so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmens- und Regierungsführung: Beispiele für Risiken in diesem Bereich sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption.
Als Unternehmen möchte die AC einen Beitrag leisten, Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern. Dabei beachtet die AC Nachhaltigkeitsziele in ihrer Unternehmensorganisation.
Die AC möchte die ESG-Faktoren nicht nur mittelfristig innerhalb der Anlageberatungsprozesse berücksichtigen, sondern integriert diese bereits heute in ihrem Arbeitsalltag. Die AC legt Wert auf ressourcenschonende Prozesse, im Büroalltag sind nachhaltige Standards etabliert, wie beispielsweise:
Im Rahmen von Anlageberatungsprozessen werden Empfehlungen zu unterschiedlichen Finanzprodukten (z.B. Aktien, Investmentfonds, Anleihen) ausgesprochen. Nachhaltigkeitsrisiken, wie auch andere Risiken der Kapitalanlage, werden vor allem durch die Empfehlung einer grundsätzlich breiten Diversifikation über Regionen, Wirtschaftszweige und Anlageklassen hinweg gemindert. Darüber hinaus findet keine gesonderte Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken statt.
Bis auf Weiteres werden ESG-Faktoren (Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung) bei den Anlageempfehlungen von AC nicht berücksichtigt.
Die AC hält ein Vergütungssystem vor, das Entscheidungen, die durch falsche Anreize beeinflusst werden könnten, entgegenwirkt. Insbesondere werden dadurch auch keine Anreize gesetzt, Nachhaltigkeitsrisiken zu ignorieren.